AGB’s
für Find Home 24 GmbH
Allgemeine Geschäftsbedingung
der gewerblich handelnden FindHome24 GmbH (nachfolgend „Verwender“) vertreten durch
die Geschäftsführer Theodor Giripescu, Isselweg 6, 40670 Meerbusch zur
Beherbergung von Personen.
Kontaktdaten des Verwenders:
Tel: +49 174/9778885
E-Mail: info@findhome24.de
Vertragssprache ist Deutsch.
1. Geltungsbereich
1.1 Diese Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die mietweise Überlassung von
Zimmern oder Betten zur Beherbergung sowie alle für den Vertragspartner erbrachten
weiteren Leistungen des Beherbergungsbetriebes. Diese AGB sind für jeden
Vertragspartner und Gast in dem Beherbergungsbetrieb oder im Internetauftritt des
Verwenders einsehbar.
1.2 Die Unter- oder Weitervermietung der überlassenen Zimmer sowie deren Nutzung zu
anderen als Beherbergungszwecken sind untersagt.
1.3 Geschäftsbedingungen des Vertragspartners finden nur Anwendung, wenn dies
vorher schriftlich vereinbart wurde.
2. Vertragsabschluss
2.1 Der Beherbergungsvertrag gilt als geschlossen, wenn die Bereitstellung eines Zimmers
oder Bettes vom Vertragspartner telefonisch, per E-Mail oder Fax reserviert und von dem
Verwender kaufmännisch bestätigt worden ist. Die Bestätigung kann per E-Mail, Fax oder
auf Wunsch auch auf dem Postweg erfolgen.
2.2 Handelt ein Dritter im Auftrag für den Vertragspartner oder für die von ihm
angemeldeten Gäste, so hat er für die hierdurch begründeten Verbindlichkeiten und für
alle Verpflichtungen aus dem Beherbergungsvertrag einzustehen.
2.3 Alle Ansprüche gegen den Verwender verjähren grundsätzlich in einem Jahr ab dem
Beginn der kenntnisabhängigen regelmäßigen Verjährungsfrist des § 199 Abs. 1 BGB.
Ausgenommen hiervon sind Schadensersatzansprüche wegen der Verletzung von Leben,
Körper oder Gesundheit oder aufgrund von grob fahrlässig oder vorsätzlich verursachten
Schäden.
3. Leistungen, Preise, Zahlung
3.1 Der Verwender ist verpflichtet, die vom Vertragspartner bzw. Drittem gebuchten
Betten bzw. Zimmer bereitzuhalten.
3.2 Der Vertragspartner ist verpflichtet, die für die Betten- bzw. Zimmerüberlassung und
die von ihm in Anspruch genommenen weiteren Leistungen geltenden bzw. vereinbarten
Preise des Verwenders zu zahlen. Dies gilt auch für vom Vertragspartner veranlasste
Leistungen und Auslagen des Verwenders an Dritte.
3.3 Der gesamte Rechnungsbetrag ist am Tag der Anreise in bar oder vorab per
Überweisung zu zahlen. Bei einer früheren Abreise, sowie bei eine nicht Anreise bleibt
der gesamte Rechnungsbetrag fällig.
3.4 Die vereinbarten Preise schließen die jeweilige gesetzliche Mehrwertsteuer ein. Erhöht
sich der Mehrwertsteuersatz zum Tage der Leistungserbringung, so ändern sich die
jeweils vereinbarten Preise entsprechend. Das Hotel ist berechtigt, die Mehrwertsteuer
nach zu belasten.
3.5 Die Preise können vom Verwender ferner geändert werden, wenn der Vertragspartner
nachträglich Änderungen der Anzahl der gebuchten Betten bzw. Zimmer, der Leistung des
Verwenders oder der Aufenthaltsdauer der Gäste wünscht und der Verwender dem
zustimmt.
3.6 Rechnungen des Verwenders ohne Fälligkeitsdatum sind binnen 10 Tagen ab Zugang
der Rechnung ohne Abzug zahlbar. Der Verwender ist berechtigt, aufgelaufene
Forderungen jederzeit fällig zu stellen und unverzügliche Zahlung zu verlangen.
3.7 Der Vertragspartner kann nur mit einer unstreitigen oder rechtskräftigen Forderung
gegenüber einer Forderung des Verwenders aufrechnen oder mindern.
4. Bereitstellung, -übergabe und -rückgabe der Betten
4.1 Der Vertragspartner erwirbt, wenn nichts Anderes vereinbart ist, keinen Anspruch auf
die Bereitstellung bestimmter Zimmer oder Betten.
4.2 Check-In: Die Zimmer können ab 16:30 Uhr bezogen werden. Zur besseren Disposition
wird gebeten, dem Verwender die ungefähre Ankunftszeit mitzuteilen. Sollten sich
Verzögerungen ergeben, ist der Verwender ebenfalls rechtzeitig telefonisch darüber zu
informieren. An- und Abreisetag gelten bei der Reservierung als ein Tag, es zählt also die
Anzahl der Übernachtungen.
4.3 Check-Out: Am vereinbarten Abreisetag sind die Zimmer spätestens um 10:00 Uhr
geräumt herauszugeben.
5. Storno- und Rücktrittsbedingungen, Vertragslaufzeit
Sobald wir eine Buchungsbestätigung erhalten haben von Ihnen ist eine kostenlose Stornierung nicht mehr möglich.
Um Ihnen unsere günstigen Konditionen anbieten zu können müssen wir immer auf eine Vorkasse bestehen.
6. Vertragsstrafen
6.1 Der Verwender ist berechtigt, in den folgenden Fällen eine Vertragsstrafe von jeweils
200,00 € pro Verstoß zu verlangen:
6.1.1 Ruhestörung in den Zeiten von 22:00 Uhr bis 05:00 Uhr.
6.1.2 Nicht gemeldete Beschädigung der Einrichtung des Beherbergungsbetriebes.
6.1.3 Die eigenmächtige Überbelegung von Zimmern.
6.1.4 Check-Out nach 10:00 Uhr ohne vorherige Ankündigung.
6.1.5 Erhebliche Verschmutzung der Zimmer, die über das normale Maß
hinausgehen und einen zusätzlichen Reinigungsaufwand bedeuten sowie nicht
ordnungsgemäß entsorgter Müll.
6.1.6 Heizen in den Unterkünften auf Stufe 5 bei Nichtanwesenheit der Gäste oder
Mitarbeiter.
6.1.7 Heizen bei offenem Fenster.
6.2 Der Verwender ist berechtigt in dem folgenden Fall eine Vertragsstrafe von jeweils
250,00 € pro Verstoß zu verlangen:
6.2.1 Rauchen in den Räumlichkeiten.
6.3 Der Verwender ist berechtigt in dem folgenden Fall eine Vertragsstrafe von jeweils
300,00 € pro Verstoß zu verlangen:
6.3.1 Verstopfung von Abflüssen durch Essensreste oder Hygieneartikel.
6.4 Der Verwender ist berechtigt in dem folgenden Fall eine Vertragsstrafe von jeweils
500,00 € pro Verstoß zu verlangen:
6.4.1 Übermäßiger Alkoholkonsum und Parties in den Unterkünften. Vor allem
während der Ruhezeiten.
6.4 Der Verwender ist zudem berechtigt, im Falle eines wiederholtem Fehlverhalten eine
Sicherheitsleistung in Höhe von bis zu zwei Nettokaltmieten nachzufordern. Sollte eine
Sicherheitsleistung bereits erbracht worden sein, so ist der Verwender berechtigt, die
Sicherheitsleistung um eine weitere Nettokaltmiete zu erhöhen. Dabei ist es unerheblich,
ob es sich um unterschiedliche Verstöße handelt. Entscheidend ist ein wiederholtes
Fehlverhalten.
6.5 Der Verwender behält sich darüber hinaus einen weitergehenden gesetzlichen
Schadens- und Aufwendungsersatzanspruch ausdrücklich vor.
7. Standort
Die Pension hat das Recht, die Gäste des Kunden an andere Pensionen oder eigene
Objekte in den Landkreisen Havelland, Oberhavel und Potsdam-Mittelmark, Teltow-
Fläming sowie in Potsdam und Berlin weiterzuvermitteln. Es bedarf hierzu keiner
Zustimmung des Gastes oder des Kunden. Die Pension bleibt in diesem Fall
Vertragspartner des Kunden. Die Höhe des vereinbarten Beherbergungsentgelts bleibt
ebenfalls gleich. Betriebskosten sind hiervon ausgenommen.
8. Haftungen
8.1 Der Vertragspartner haftet gegenüber dem Verwender für die von ihm oder seinen
Gästen verursachten Schäden. Dem Vertragspartner obliegt die Beweislast dafür, dass ein
Verschulden nicht vorgelegen hat.
8.2 Für Veränderungen an der Mietsache oder Störungen in ihrer Benutzbarkeit infolge
höherer Gewalt oder sonstiger Umstände, die der Verwender nicht zu vertreten hat, kann
der Vertragspartner weder die Miete mindern noch ein Zurückbehaltungsrecht ausüben
noch Schadensersatz verlangen. Die Ausübung des Zurückbehaltungsrechts oder einer
Aufrechnung gegenüber dem Mietzins ist nur mit einer unstreitigen oder rechtskräftig
festgestellten Gegenforderung zulässig. Die Aufrechnung wegen zu viel gezahlter Miete
sowie die Ausübung des Zurückbehaltungsrechts ist mindestens einen Monat vor der
Fälligkeit der Miete in Textform anzuzeigen.
8.3 Die Haftung des Verwenders für leicht fahrlässige Pflichtverletzungen ist
ausgeschlossen, soweit diese keine vertragswesentlichen Pflichten betreffen. Der
Allgemeine Geschäftsbedingungen | Stand 01.08.2023
Verwender haftet insbesondere nicht für Schäden, die dem Vertragspartner an den ihm
oder seinen Gästen gehörenden Waren und Einrichtungsgegenständen entstehen,
gleichgültig welcher Art, Herkunft, Dauer und welchen Umfangs die Einwirkungen sind, es
sei denn, dass der Verwender den Schaden vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt
hat. Diese Haftungsregelung gilt auch für Pflichtverletzungen der Erfüllungsgehilfen des
Verwenders.
8.4 Der Verwender leistet keine Gewähr dafür, dass die gemieteten Räume den in Frage
kommenden technischen Anforderungen sowie behördlichen und anderen Vorschriften
entsprechen. Der Vertragspartner hat behördliche Auflagen auf eigene Kosten zu erfüllen.
8.5 Stellt der Verwender dem Vertragspartner bzw. seinen Gästen Stellplätze zur
Verfügung, wird hierdurch kein Verwahrungsverhältnis begründet, ungeachtet dessen, ob
diese Zurverfügungstellung entgeltlich oder unentgeltlich erfolgt. Für etwaige Schäden
übernimmt der Verwender keine Haftung.
9. Schönheitsreparaturen
9.1 Der Vertragspartner verpflichtet sich, die während des Mietverhältnisses anfallenden
Schönheitsreparaturen, die durch die altersbedingte Abnutzung oder den
vertragsgemäßen Gebrauch entstehen, auf eigene Kosten zu übernehmen, sofern die
Mietsache in einem renovierten Zustand übergeben wird.
9.2 Die Schönheitsreparaturen umfassen insbesondere das Tapezieren und Anstreichen
der Wände und Decken und das Anstreichen der lnnentüren. Diese Arbeiten sind sachund
fachgerecht auszuführen.
9.3 Der Vertragspartner hat in den Mieträumen für gehörige Reinigung, Lüftung und
Heizung zu sorgen und die Räume sowie die darin befindlichen Anlagen und
Einrichtungen pfleglich zu behandeln und frostfrei zu halten.
10. Mängel und Schäden (auch Bagatellschäden)
10.1 Der Vertragspartner ist verpflichtet, Mängel und Schäden an der Mietsache dem
Verwender unverzüglich nach Kenntnisnahme mitzuteilen. Maßnahmen, die daraufhin
zur Instandhaltung oder -setzung der Mietsache erforderlich sind, sind vom Verwender
zu übernehmen. Die Anzeigepflicht besteht im gleichen Maße für notwendige
Vorkehrungen zum Schutze der Mietsache gegen eine drohende Gefahr, auch wenn der
Allgemeine Geschäftsbedingungen | Stand 01.08.2023
Vertragspartner bereits selbst Vorkehrungen getroffen hat. Bei Unterlassen einer solchen
Anzeige ist der Vertragspartner zur Zahlung des Schadens verpflichtet und darf eigene
Rechte, wie Mietminderung bzw. Schadensersatz, nicht mehr ausüben, soweit der
Verwender wegen der Unterlassung oder Verspätung der Anzeige außerstande war, den
Mangel oder die Gefahr zu beseitigen.
10.2 Der Verwender übernimmt die Reinigungskosten sowie die Kosten für die
Wiederherstellung herkömmlichen Abnutzungen. Hierzu zählen insbesondere
Bagatellschäden, Klein- bzw. Schönheitsreparaturen.
10.3 Der Verwender behält sich das Recht vor, außer den in 10.2 genannten Fällen
(Bagatellschäden, herkömmliche Abnutzung) Ersatz für Beschädigungen am Mietobjekt
von dem Vertragspartner zu verlangen.
10.4 Bei Beschädigungen der Mietsache, haftet der Vertragspartner auch für leichte
Fahrlässigkeit soweit sie von ihm oder unter Verletzung der ihm obliegenden Obhut- und
Sorgfaltspflichten von Dritten, denen er den Gebrauch der Mietsache überlassen hat, von
Besuchern, deren Erscheinen ihm zuzurechnen ist, von ihm beauftragten Lieferanten,
Handwerkern oder sonstigen Personen schuldhaft verursacht werden.
11. Betreten der Mietsache durch den Verwender
Der Verwender oder ein von ihr Beauftragter darf die Mietsache aus wichtigem Grund
und nach rechtzeitiger Ankündigung betreten, um unter anderem ihren Zustand zu
überprüfen oder die Ablesung von Messgeräten oder Reparatur –bzw.
Instandhaltungsmaßnahmen vorzunehmen.
12. Personenmehrheit als Vertragspartei
12.1 Besteht eine Mietpartei aus mehreren Personen, so haften sie für alle
Verpflichtungen aus dem Mietverhältnis als Gesamtschuldner.
12.2 Erklärungen, deren Wirkung die einzelnen Mieter aus dem Mietverhältnis berühren,
müssen von und gegenüber allen abgegeben werden. Die Mieter bevollmächtigen sich
jedoch – unter Vorbehalt eines schriftlichen Widerrufs – bis auf weiteres gegenseitig zur
Entgegennahme oder Abgabe solcher Erklärungen. Dies gilt auch für die Entgegennahme
Allgemeine Geschäftsbedingungen | Stand 01.08.2023
von Kündigungen, nicht jedoch für deren Abgabe oder für den Abschluss eines
Mietaufhebungsvertrages.
13. Mieterinvestition
13.1 Bauliche Veränderungen an der Mietsache oder Einrichtungen sind auf Verlangen
des Verwenders vom Vertragspartner zu entfernen bzw. der ursprüngliche Zustand
wiederherzustellen.
13.2 Hat der Vertragspartner verkehrswerterhöhende Investitionen in das Objekt
erbracht, und endet das Mietverhältnis vor dem ursprünglich vereinbarten Zeitpunkt (z.B.
außerordentliche Kündigung), so steht dem Vertragspartner sowohl ein
bereicherungsrechtlicher als auch vertraglicher Rückforderungsanspruch zu.
13.3 Die Anspruchshöhe richtet sich nach der Investitionssumme. Der Verwender hat
insofern 80% (achtzig Prozent) der Kosten der getätigten Investitionen zu erstatten. Der
Vertragspartner verpflichtet sich, die entsprechenden Nachweise vorzulegen.
14. Verwahrung von Sachen
14.1 Der Verwender bewahrt gefundene Sachen des Gastes vier Wochen nach Abreise
auf. Der Verwender haftet nicht für Beschädigung oder Untergang gefundener Sachen.
Der Gast ist berechtigt, solche Sachen jederzeit bei dem Verwender herauszuverlangen.
Verlangt der Gast die Zusendung gefundener Sachen, geschieht dies auf Kosten des
Vertragspartners. Nach Ablauf von vier Wochen darf der Verwender die Sachen
vernichten oder an Dritte veräußern. Im Falle der Veräußerung hat er dem Gast den
Veräußerungserlös abzüglich seiner Aufwendungen herauszugeben, wenn der Gast sein
Eigentum an der gefundenen und veräußerten Sache zweifelsfrei nachweist.
14.2 Stellt der Verwender dem Vertragspartner bzw. seinen Gästen Stellplätze zur
Verfügung, wird hierdurch kein Verwahrungsverhältnis begründet, ungeachtet dessen, ob
diese Zurverfügungstellung entgeltlich oder unentgeltlich erfolgt. Für etwaige Schäden
übernimmt der Verwender keine Haftung.
Allgemeine Geschäftsbedingungen | Stand 01.08.2023
15. Schlussbestimmungen
15.1 Erfüllungs- und Zahlungsort sowie Gerichtsstand ist der Sitz des Verwenders:
Neuss.
15.2 Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen für den
Beherbergungsvertrag unwirksam sein oder unanwendbar werden oder sollte sich im
Vertrag eine Regelungslücke zeigen, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen
hierdurch nicht berührt. Die Parteien sind dann verpflichtet, eine ersetzende Bestimmung
zu vereinbaren, die dem wirtschaftlichen Sinn der unwirksamen Bestimmung im
Gesamtzusammenhang der getroffenen Regelung in rechtlich zulässiger Weise am
nächsten kommt oder eine neue Bestimmung zu treffen, welche die Regelungslücke des
Vertrages so schließt, als hätten sie diesen Punkt von vorneherein bedacht.
15.3 Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss
des UN-Kaufrechtes.