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AGB’s

für Find Home 24 GmbH

Allgemeine Geschäftsbedingung

 

der gewerblich handelnden FindHome24 GmbH (nachfolgend „Verwender“) vertreten durch

die Geschäftsführer Theodor Giripescu, Isselweg 6, 40670 Meerbusch  zur

Beherbergung von Personen.

Kontaktdaten des Verwenders:

Tel: +49 174/9778885

E-Mail: info@findhome24.de

Vertragssprache ist Deutsch.

 

1. Geltungsbereich

 

1.1 Diese Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die mietweise Überlassung von

Zimmern oder Betten zur Beherbergung sowie alle für den Vertragspartner erbrachten

weiteren Leistungen des Beherbergungsbetriebes. Diese AGB sind für jeden

Vertragspartner und Gast in dem Beherbergungsbetrieb oder im Internetauftritt des

Verwenders einsehbar.

1.2 Die Unter- oder Weitervermietung der überlassenen Zimmer sowie deren Nutzung zu

anderen als Beherbergungszwecken sind untersagt.

1.3 Geschäftsbedingungen des Vertragspartners finden nur Anwendung, wenn dies

vorher schriftlich vereinbart wurde.

 

2. Vertragsabschluss

 

2.1 Der Beherbergungsvertrag gilt als geschlossen, wenn die Bereitstellung eines Zimmers

oder Bettes vom Vertragspartner telefonisch, per E-Mail oder Fax reserviert und von dem

Verwender kaufmännisch bestätigt worden ist. Die Bestätigung kann per E-Mail, Fax oder

auf Wunsch auch auf dem Postweg erfolgen.

2.2 Handelt ein Dritter im Auftrag für den Vertragspartner oder für die von ihm

angemeldeten Gäste, so hat er für die hierdurch begründeten Verbindlichkeiten und für

alle Verpflichtungen aus dem Beherbergungsvertrag einzustehen.

2.3 Alle Ansprüche gegen den Verwender verjähren grundsätzlich in einem Jahr ab dem

Beginn der kenntnisabhängigen regelmäßigen Verjährungsfrist des § 199 Abs. 1 BGB.

Ausgenommen hiervon sind Schadensersatzansprüche wegen der Verletzung von Leben,

Körper oder Gesundheit oder aufgrund von grob fahrlässig oder vorsätzlich verursachten

Schäden.

 

3. Leistungen, Preise, Zahlung

 

3.1 Der Verwender ist verpflichtet, die vom Vertragspartner bzw. Drittem gebuchten

Betten bzw. Zimmer bereitzuhalten.

3.2 Der Vertragspartner ist verpflichtet, die für die Betten- bzw. Zimmerüberlassung und

die von ihm in Anspruch genommenen weiteren Leistungen geltenden bzw. vereinbarten

Preise des Verwenders zu zahlen. Dies gilt auch für vom Vertragspartner veranlasste

Leistungen und Auslagen des Verwenders an Dritte.

3.3 Der gesamte Rechnungsbetrag ist am Tag der Anreise in bar oder vorab per

Überweisung zu zahlen. Bei einer früheren Abreise, sowie bei eine nicht Anreise bleibt

der gesamte Rechnungsbetrag fällig.

3.4 Die vereinbarten Preise schließen die jeweilige gesetzliche Mehrwertsteuer ein. Erhöht

sich der Mehrwertsteuersatz zum Tage der Leistungserbringung, so ändern sich die

jeweils vereinbarten Preise entsprechend. Das Hotel ist berechtigt, die Mehrwertsteuer

nach zu belasten.

3.5 Die Preise können vom Verwender ferner geändert werden, wenn der Vertragspartner

nachträglich Änderungen der Anzahl der gebuchten Betten bzw. Zimmer, der Leistung des

Verwenders oder der Aufenthaltsdauer der Gäste wünscht und der Verwender dem

zustimmt.

3.6 Rechnungen des Verwenders ohne Fälligkeitsdatum sind binnen 10 Tagen ab Zugang

der Rechnung ohne Abzug zahlbar. Der Verwender ist berechtigt, aufgelaufene

Forderungen jederzeit fällig zu stellen und unverzügliche Zahlung zu verlangen.

3.7 Der Vertragspartner kann nur mit einer unstreitigen oder rechtskräftigen Forderung

gegenüber einer Forderung des Verwenders aufrechnen oder mindern.

 

4. Bereitstellung, -übergabe und -rückgabe der Betten
 

4.1 Der Vertragspartner erwirbt, wenn nichts Anderes vereinbart ist, keinen Anspruch auf

die Bereitstellung bestimmter Zimmer oder Betten.

4.2 Check-In: Die Zimmer können ab 16:30 Uhr bezogen werden. Zur besseren Disposition

wird gebeten, dem Verwender die ungefähre Ankunftszeit mitzuteilen. Sollten sich

Verzögerungen ergeben, ist der Verwender ebenfalls rechtzeitig telefonisch darüber zu

informieren. An- und Abreisetag gelten bei der Reservierung als ein Tag, es zählt also die

Anzahl der Übernachtungen.

4.3 Check-Out: Am vereinbarten Abreisetag sind die Zimmer spätestens um 10:00 Uhr

geräumt herauszugeben.

 

5. Storno- und Rücktrittsbedingungen, Vertragslaufzeit
 

Sobald wir eine Buchungsbestätigung erhalten haben von Ihnen ist eine kostenlose Stornierung nicht mehr möglich.

Um Ihnen unsere günstigen Konditionen anbieten zu können müssen wir immer auf eine Vorkasse bestehen.

6. Vertragsstrafen

 

6.1 Der Verwender ist berechtigt, in den folgenden Fällen eine Vertragsstrafe von jeweils

200,00 € pro Verstoß zu verlangen:

6.1.1 Ruhestörung in den Zeiten von 22:00 Uhr bis 05:00 Uhr.

6.1.2 Nicht gemeldete Beschädigung der Einrichtung des Beherbergungsbetriebes.

6.1.3 Die eigenmächtige Überbelegung von Zimmern.

6.1.4 Check-Out nach 10:00 Uhr ohne vorherige Ankündigung.

6.1.5 Erhebliche Verschmutzung der Zimmer, die über das normale Maß

hinausgehen und einen zusätzlichen Reinigungsaufwand bedeuten sowie nicht

ordnungsgemäß entsorgter Müll.

6.1.6 Heizen in den Unterkünften auf Stufe 5 bei Nichtanwesenheit der Gäste oder

Mitarbeiter.

6.1.7 Heizen bei offenem Fenster.

6.2 Der Verwender ist berechtigt in dem folgenden Fall eine Vertragsstrafe von jeweils

250,00 € pro Verstoß zu verlangen:

6.2.1 Rauchen in den Räumlichkeiten.

6.3 Der Verwender ist berechtigt in dem folgenden Fall eine Vertragsstrafe von jeweils

300,00 € pro Verstoß zu verlangen:

6.3.1 Verstopfung von Abflüssen durch Essensreste oder Hygieneartikel.

6.4 Der Verwender ist berechtigt in dem folgenden Fall eine Vertragsstrafe von jeweils

500,00 € pro Verstoß zu verlangen:

6.4.1 Übermäßiger Alkoholkonsum und Parties in den Unterkünften. Vor allem

während der Ruhezeiten.

6.4 Der Verwender ist zudem berechtigt, im Falle eines wiederholtem Fehlverhalten eine

Sicherheitsleistung in Höhe von bis zu zwei Nettokaltmieten nachzufordern. Sollte eine

Sicherheitsleistung bereits erbracht worden sein, so ist der Verwender berechtigt, die

Sicherheitsleistung um eine weitere Nettokaltmiete zu erhöhen. Dabei ist es unerheblich,

ob es sich um unterschiedliche Verstöße handelt. Entscheidend ist ein wiederholtes

Fehlverhalten.

6.5 Der Verwender behält sich darüber hinaus einen weitergehenden gesetzlichen

Schadens- und Aufwendungsersatzanspruch ausdrücklich vor.

 

7. Standort

 

Die Pension hat das Recht, die Gäste des Kunden an andere Pensionen oder eigene

Objekte in den Landkreisen Havelland, Oberhavel und Potsdam-Mittelmark, Teltow-

Fläming sowie in Potsdam und Berlin weiterzuvermitteln. Es bedarf hierzu keiner

Zustimmung des Gastes oder des Kunden. Die Pension bleibt in diesem Fall

Vertragspartner des Kunden. Die Höhe des vereinbarten Beherbergungsentgelts bleibt

ebenfalls gleich. Betriebskosten sind hiervon ausgenommen.

 

8. Haftungen

 

8.1 Der Vertragspartner haftet gegenüber dem Verwender für die von ihm oder seinen

Gästen verursachten Schäden. Dem Vertragspartner obliegt die Beweislast dafür, dass ein

Verschulden nicht vorgelegen hat.

8.2 Für Veränderungen an der Mietsache oder Störungen in ihrer Benutzbarkeit infolge

höherer Gewalt oder sonstiger Umstände, die der Verwender nicht zu vertreten hat, kann

der Vertragspartner weder die Miete mindern noch ein Zurückbehaltungsrecht ausüben

noch Schadensersatz verlangen. Die Ausübung des Zurückbehaltungsrechts oder einer

Aufrechnung gegenüber dem Mietzins ist nur mit einer unstreitigen oder rechtskräftig

festgestellten Gegenforderung zulässig. Die Aufrechnung wegen zu viel gezahlter Miete

sowie die Ausübung des Zurückbehaltungsrechts ist mindestens einen Monat vor der

Fälligkeit der Miete in Textform anzuzeigen.

8.3 Die Haftung des Verwenders für leicht fahrlässige Pflichtverletzungen ist

ausgeschlossen, soweit diese keine vertragswesentlichen Pflichten betreffen. Der

Allgemeine Geschäftsbedingungen | Stand 01.08.2023

Verwender haftet insbesondere nicht für Schäden, die dem Vertragspartner an den ihm

oder seinen Gästen gehörenden Waren und Einrichtungsgegenständen entstehen,

gleichgültig welcher Art, Herkunft, Dauer und welchen Umfangs die Einwirkungen sind, es

sei denn, dass der Verwender den Schaden vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt

hat. Diese Haftungsregelung gilt auch für Pflichtverletzungen der Erfüllungsgehilfen des

Verwenders.

8.4 Der Verwender leistet keine Gewähr dafür, dass die gemieteten Räume den in Frage

kommenden technischen Anforderungen sowie behördlichen und anderen Vorschriften

entsprechen. Der Vertragspartner hat behördliche Auflagen auf eigene Kosten zu erfüllen.

8.5 Stellt der Verwender dem Vertragspartner bzw. seinen Gästen Stellplätze zur

Verfügung, wird hierdurch kein Verwahrungsverhältnis begründet, ungeachtet dessen, ob

diese Zurverfügungstellung entgeltlich oder unentgeltlich erfolgt. Für etwaige Schäden

übernimmt der Verwender keine Haftung.

 

9. Schönheitsreparaturen

 

9.1 Der Vertragspartner verpflichtet sich, die während des Mietverhältnisses anfallenden

Schönheitsreparaturen, die durch die altersbedingte Abnutzung oder den

vertragsgemäßen Gebrauch entstehen, auf eigene Kosten zu übernehmen, sofern die

Mietsache in einem renovierten Zustand übergeben wird.

9.2 Die Schönheitsreparaturen umfassen insbesondere das Tapezieren und Anstreichen

der Wände und Decken und das Anstreichen der lnnentüren. Diese Arbeiten sind sachund

fachgerecht auszuführen.

9.3 Der Vertragspartner hat in den Mieträumen für gehörige Reinigung, Lüftung und

Heizung zu sorgen und die Räume sowie die darin befindlichen Anlagen und

Einrichtungen pfleglich zu behandeln und frostfrei zu halten.

 

10. Mängel und Schäden (auch Bagatellschäden)

 

10.1 Der Vertragspartner ist verpflichtet, Mängel und Schäden an der Mietsache dem

Verwender unverzüglich nach Kenntnisnahme mitzuteilen. Maßnahmen, die daraufhin

zur Instandhaltung oder -setzung der Mietsache erforderlich sind, sind vom Verwender

zu übernehmen. Die Anzeigepflicht besteht im gleichen Maße für notwendige

Vorkehrungen zum Schutze der Mietsache gegen eine drohende Gefahr, auch wenn der

Allgemeine Geschäftsbedingungen | Stand 01.08.2023

Vertragspartner bereits selbst Vorkehrungen getroffen hat. Bei Unterlassen einer solchen

Anzeige ist der Vertragspartner zur Zahlung des Schadens verpflichtet und darf eigene

Rechte, wie Mietminderung bzw. Schadensersatz, nicht mehr ausüben, soweit der

Verwender wegen der Unterlassung oder Verspätung der Anzeige außerstande war, den

Mangel oder die Gefahr zu beseitigen.

10.2 Der Verwender übernimmt die Reinigungskosten sowie die Kosten für die

Wiederherstellung herkömmlichen Abnutzungen. Hierzu zählen insbesondere

Bagatellschäden, Klein- bzw. Schönheitsreparaturen.

10.3 Der Verwender behält sich das Recht vor, außer den in 10.2 genannten Fällen

(Bagatellschäden, herkömmliche Abnutzung) Ersatz für Beschädigungen am Mietobjekt

von dem Vertragspartner zu verlangen.

10.4 Bei Beschädigungen der Mietsache, haftet der Vertragspartner auch für leichte

Fahrlässigkeit soweit sie von ihm oder unter Verletzung der ihm obliegenden Obhut- und

Sorgfaltspflichten von Dritten, denen er den Gebrauch der Mietsache überlassen hat, von

Besuchern, deren Erscheinen ihm zuzurechnen ist, von ihm beauftragten Lieferanten,

Handwerkern oder sonstigen Personen schuldhaft verursacht werden.

 

11. Betreten der Mietsache durch den Verwender

 

Der Verwender oder ein von ihr Beauftragter darf die Mietsache aus wichtigem Grund

und nach rechtzeitiger Ankündigung betreten, um unter anderem ihren Zustand zu

überprüfen oder die Ablesung von Messgeräten oder Reparatur –bzw.

Instandhaltungsmaßnahmen vorzunehmen.

 

12. Personenmehrheit als Vertragspartei

 

12.1 Besteht eine Mietpartei aus mehreren Personen, so haften sie für alle

Verpflichtungen aus dem Mietverhältnis als Gesamtschuldner.

12.2 Erklärungen, deren Wirkung die einzelnen Mieter aus dem Mietverhältnis berühren,

müssen von und gegenüber allen abgegeben werden. Die Mieter bevollmächtigen sich

jedoch – unter Vorbehalt eines schriftlichen Widerrufs – bis auf weiteres gegenseitig zur

Entgegennahme oder Abgabe solcher Erklärungen. Dies gilt auch für die Entgegennahme

Allgemeine Geschäftsbedingungen | Stand 01.08.2023

von Kündigungen, nicht jedoch für deren Abgabe oder für den Abschluss eines

Mietaufhebungsvertrages.

 

13. Mieterinvestition

 

13.1 Bauliche Veränderungen an der Mietsache oder Einrichtungen sind auf Verlangen

des Verwenders vom Vertragspartner zu entfernen bzw. der ursprüngliche Zustand

wiederherzustellen.

13.2 Hat der Vertragspartner verkehrswerterhöhende Investitionen in das Objekt

erbracht, und endet das Mietverhältnis vor dem ursprünglich vereinbarten Zeitpunkt (z.B.

außerordentliche Kündigung), so steht dem Vertragspartner sowohl ein

bereicherungsrechtlicher als auch vertraglicher Rückforderungsanspruch zu.

13.3 Die Anspruchshöhe richtet sich nach der Investitionssumme. Der Verwender hat

insofern 80% (achtzig Prozent) der Kosten der getätigten Investitionen zu erstatten. Der

Vertragspartner verpflichtet sich, die entsprechenden Nachweise vorzulegen.

 

14. Verwahrung von Sachen

 

14.1 Der Verwender bewahrt gefundene Sachen des Gastes vier Wochen nach Abreise

auf. Der Verwender haftet nicht für Beschädigung oder Untergang gefundener Sachen.

Der Gast ist berechtigt, solche Sachen jederzeit bei dem Verwender herauszuverlangen.

Verlangt der Gast die Zusendung gefundener Sachen, geschieht dies auf Kosten des

Vertragspartners. Nach Ablauf von vier Wochen darf der Verwender die Sachen

vernichten oder an Dritte veräußern. Im Falle der Veräußerung hat er dem Gast den

Veräußerungserlös abzüglich seiner Aufwendungen herauszugeben, wenn der Gast sein

Eigentum an der gefundenen und veräußerten Sache zweifelsfrei nachweist.

14.2 Stellt der Verwender dem Vertragspartner bzw. seinen Gästen Stellplätze zur

Verfügung, wird hierdurch kein Verwahrungsverhältnis begründet, ungeachtet dessen, ob

diese Zurverfügungstellung entgeltlich oder unentgeltlich erfolgt. Für etwaige Schäden

übernimmt der Verwender keine Haftung.

Allgemeine Geschäftsbedingungen | Stand 01.08.2023

 

15. Schlussbestimmungen

 

15.1 Erfüllungs- und Zahlungsort sowie Gerichtsstand ist der Sitz des Verwenders:

Neuss.

15.2 Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen für den

Beherbergungsvertrag unwirksam sein oder unanwendbar werden oder sollte sich im

Vertrag eine Regelungslücke zeigen, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen

hierdurch nicht berührt. Die Parteien sind dann verpflichtet, eine ersetzende Bestimmung

zu vereinbaren, die dem wirtschaftlichen Sinn der unwirksamen Bestimmung im

Gesamtzusammenhang der getroffenen Regelung in rechtlich zulässiger Weise am

nächsten kommt oder eine neue Bestimmung zu treffen, welche die Regelungslücke des

Vertrages so schließt, als hätten sie diesen Punkt von vorneherein bedacht.

15.3 Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss

des UN-Kaufrechtes.